Ein Carport zum Schutz Ihrer Fahrzeuge

Carports erfreuen sich seit Jahren einer zunehmenden Beliebtheit. Der Grund dafür ist einfach: Ein Carport schützt Ihre Fahrzeuge effektiv vor jeglicher Witterung. Auch optisch kann ein Carport ganz nach Ihren Wünschen gebaut werden. Ob modern oder klassisch. Ob frei stehend oder mit Wandanschluss. Ob offen oder mit bis zu drei geschlossenen Seiten. Ob Einzel- oder Doppel-Carport: Der Carport wird ganz genau so gebaut, wie Sie ihn brauchen!

Ob Einzelcarport, Doppelcarport oder Multicarport, ob freistehender Carport oder Anlehncarport, aus Holz oder Stahl. Auch mit Abstellraum oder abschließbarem Schuppen: Jeder unserer Carports wird nach den Wünschen unserer Kunden auf Maß und in Handarbeit gefertigt.

Ihr Carport – unsere garantierten Leistungen für Sie:

  • Induviduelle Carport-Beratung und -Planung bei Ihnen vor Ort
  • Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für Ihren Carport
  • Wir sorgen für sämtliche erforderlichen Fundamente
  • Sie erhalten jeden RAL-Farbton ohne Mehrpreis
  • Ihr Carport wird in kurzer Zeit geliefert
  • Wir bieten einen zuverlässigen Kundendienst

Das sollten Sie wissen!

Eine Besonderheit ist unser Carport mit Satteldach: Die Eindeckung ist mit transparenten oder allen festen Materialien möglich, wie z.B. VSG-Glas oder Trapezblechen aus Aluminium oder Stahl.

SIE INTERESSIEREN SICH FÜR EINEN CARPORT?

Häufige Fragen zum Thema Carport:

Diese Frage können letztlich nur Sie selbst für sich beantworten. Eine Garage ist zunächst einmal deutlich teurer als ein Carport. Für eine gemauerte Garage können schnell 10.000 € zusammen kommen. Es gibt allerdings auch etwas günstigere Varianten aus Beton oder Stahl.

Ob Garage oder Carport – jede Variante hat Vor- und Nachteile:

Vor- und Nachteile eines Carports:

  • günstiger Preis
  • Sehr gute Durchlüftung (= Werterhalt)
  • ausreichender Witterungsschutz für hiesige Verhältnisse
  • individuelle Ausführung ohne große Mehrkosten
  • kein Vandalismus- und Diebstahlschutz

Vor- und Nachteile einer Garage:

  • Schutz vor direkten Witterungseinflüssen
  • Schutz vor Diebstahl, Vandalismus und Tierbefall (z.B. Mardern)
  • kann zusätzlich als Mehrzweckraum genutzt werden (z.B. um Sommer- und Winterreifen zu lagern)
  • evtl. Bonus bei der Kfz-Versicherung
  • teuer
  • verstärkte Korrosion durch eingeschränkte Belüftung
  • Fertiggaragen optisch unpassend zum Gebäude

Nach unserer Meinung ist ein Carport eine durchaus gute Alternative zur Garage, und zudem deutlich günstiger. Selbst ein individuell gefertigter Carport ist erschwinglich. Und sofern ein überdachter / abschließbaren Bereich zur Lagerung von Reifen oder zum Unterstellen der Fahrräder benötigt wird, kann dies bei der individuellen Planung berücksichtigt und mit eingebaut werden.

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Die Kosten sind abhängig von Ihren individuellen Wünschen. Von Material, Ausführung, Größe, etc.
Wir erstellen Ihnen gerne unverbindlich Ihr individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an!

Das entscheidet die Optik des Hauses und Ihre persönliche Vorliebe. An ein Haus mit ganz oder teilweise vorhandener Holzfassade passt optisch natürlich deutlich besser ein Carport aus Holz, an ein modern gestaltetes Architektenhaus wohl eher ein Carport aus Metall. Die Stabilität der Konstruktion ist selbstverständlich in beiden Fällen gewährleistet. Ein Carport aus Metall sieht optisch etwas filigraner aus, da hier mit kleineren Materialstärken gearbeitet werden kann.

Einen Carport aus Holz sollten Sie regelmäßig alle ein bis zwei Jahre streichen, damit das Holz vor Witterungseinflüssen geschützt bleibt. Ansonsten ist keine weitere Pflege nötig.
Ein Carport aus Metall ist völlig pflegeleicht. Wenn Sie möchten, können Sie ihn alle paar Jahre streichen, um die makellose Optik zu erhalten. Funktional ist dies jedoch nicht notwendig.

In Deutschland benötigen Hausbesitzer für jede bauliche Veränderung zunächst eine Baugenehmigung, auch für einen Carport.
Ein Carport stellt im Allgemeinen eine feststehende bauliche Veränderung dar und ist deshalb grundsätzlich genehmigungspflichtig. Dennoch gibt es Ausnahmen, denn die baurechtlichen Bestimmungen für Carports und Garagen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Teilweise haben sogar Städte und Gemeinden eigene Auflagen für die Errichtung eines Carports.

Meist ist die Größe des gebauten Objekts / die Größe der überbauten Bodenfläche ausschlaggebend. Bei kleinen Carports kann evtl. die Genehmigungspflicht entfallen.

Es bleibt letztlich nur der Weg zum zuständigen Bauordnungsamt. Dort müssen Sie die für Sie geltenden Vorschriften & Informationen erfragen.

Einen Carport ohne Genehmigung zu bauen ist grundsätzlich keine gute Idee. Wird das Bauamt irgendwann darauf aufmerksam und es kann keine Baugenehmigung vorgewiesen werden, muss der Carport im schlimmsten Fall wieder abgebaut werden.

Der Carport wird häufig in direkter Nähe zur Grundstücksgrenze gebaut, um den vorhandenen Platz optimal auszunutzen. Eine solche Grenzbebauung wird oft auch erst nachträglich geplant. Um einem Streit vorzubeugen, sollten Sie Ihr Bauvorhaben – unabhängig von einem nötigen Genehmigungsverfahren – vorab unbedingt mit Ihrem Nachbarn besprechen. Und natürlich sollten Sie wissen, in welchen Fällen Sie seine Einwilligung benötigen und in welchen nicht.

Prinzipiell müssen alle Gebäude auf einem Grundstück an allen Seiten einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten (die sogenannte „Abstandfläche“). Das wird durch die Bauordnungen der einzelnen Länder geregelt. Dabei richtet sich die Abstandsfläche nach der Wandhöhe des geplanten Gebäudes.
Weiter muss sich die Bebauung nach dem Bebauungsplan der Kommune richten. Dieser könnte weniger Grenzabstand zulassen, könnte aber auch Nebengebäude komplett verbieten. Erkundigen Sie sich also unbedingt bei Ihrem zuständigen Bauamt.
Eine Sonder- oder Ausnahmegenehmigung benötigen Sie, wenn Sie von Abstandsflächenvorschriften abweichen möchten. Sie benötigen dann die Genehmigung des zuständigen Bauamtes und – soweit dieser in seinen Rechten verletzt wird – die Erlaubnis Ihres Grundstücksnachbarn.
Und letztlich zählt auch noch das Landesnachbarrecht, welches weitere Vorschriften für Einfriedungen, Mauern und ähnliche Grenzeinrichtungen aufweist.

Ein Carport darf direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden, sofern er an den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und die Summe zu allen Nachbargrenzen 15 m nicht überschreitet.
Die mittlere Wandhöhe darf nicht mehr als 3 Meter betragen, die Wandfläche max. 25 m².
(§ 6 Abs. 11 BauO WW – bitte beachten Sie, dass diese Angaben von Bundesland zu Bundesland variieren können).

Diese Maße sollten aber nicht komplett ausgereizt werden. Wenn Messtoleranzen nachträglich zu einem abweichenden Ergebnis führen, kann ein Abriss drohen.

Bedenken Sie: Bei Missachtung der Vorschriften kann der Nachbar den Rückbau auf das zulässige Maß verlangen und dies auch gerichtlich durchsetzen.

Man sollte meinen, das wäre eindeutig – nämlich die Gebäudeversicherung. Ganz so eindeutig ist das jedoch leider nicht. Grundsätzlich ist schon die Gebäudeversicherung zuständig, allerdings sind Anbauten wie z.B. der Carport nicht automatisch mit versichert. Die Regelungen sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bei manchen Versicherungen ist der Carport direkt mitversichert, bei anderen muss er ausdrücklich erwähnt und aufgenommen werden.

Sprechen Sie auf alle Fälle ihren Versicherungsagenten darauf an und lassen Sie Ihren Versicherungsvertrag daraufhin überprüfen.

Ein Carport – Fahrzeugschutz und Stauraum in einem

Vor dem Kauf eines Carports müssen Sie sich zunächst für das Material entscheiden. Ein Carport besteht in der Regel entweder aus Holz, aus Stahl oder aus Aluminium. Selten wird für einen Carport Kunststoff verwendet.

Skizze CarportDie meisten Carports besitzen ein Flachdach. Aufwändigere Konstruktionen können aber auch mit einem Satteldach oder einem Pultdach realisiert werden.

Grundsätzlich besteht ein Carport aus 4 Pfosten und der Dachkonstruktion und ist damit auf allen Seiten offen. Ganz nach Wunsch können die Seitensegmente teilweise oder auch ganz geschlossen werden. Hier kommen Elemente aus Holz, Stahlblech, Glas oder Kunststoff zum Einsatz.

Beim Carport muss jedoch mindestens eine Seite offen sein, ansonsten gilt er als Garage.

Vorteile eines Carports

Der Vorteil des Carports ist zum einen natürlich der im Vergleich zu einer Garage günstigere Preis. Aber auch die leichtere architektonische Anmutung und die vielfältigen Möglichkeiten, den Carport an die vorhandene Bauweise des Hauptgebäudes anzupassen, sprechen für ihn. Zudem versorgt der Carport angrenzende Flächen und Fenster mit deutlich mehr Licht und Luft, als eine Garage.
Durch die offene Bauweise wird die Trocknung der untergestellten Fahrzeuge begünstigt, somit entsteht weniger Korrosion und Rost.

Die Dachflächen der Carports werden gerne zur Stromgewinnung mit Solarpanels bestückt oder begrünt.

Carports gibt es für einzelne Fahrzeuge, es können aber auch größere Varianten für mehrere Fahrzeuge gebaut werden (Doppel-Carport, Tripple-Carport, …) . Zudem kann der Carport problemlos mit kleineren, abschließbaren Räumen wie z.B. einem kleinen Gerätehaus, kombiniert werden. Damit bietet der Carport zusätzlichen Stauraum für Gartengeräte, zur Lagerung von Sommer- und Winterreifen und für die Pflege- und Reinigungsmittel für Ihre Fahrzeuge.